IMG_6026 In der Stiftungsurkunde wird ausdrücklich verlangt, dass der österreichische Erzherzogshut im Stift Klosterneuburg beim Grab des Hl. Leopold aufbewahrt werden muss. Unter Androhung des Kirchenbanns durfte die Krone nur zu besonderen Anlässen, wie der Erbhuldigung der Stände, aus dem Kloster gebracht werden und dies auch nur für maximal 30 Tage. Durch die Aufbewahrung der Krone in der Nähe des Hl. Leopold sollte, ähnlich wie bei der heiligen Stephanskrone von Ungarn und der Wenzelskrone von Böhmen, die Bedeutung der heiligen "Leopoldskrone" von Österreich als absolutes Herrschaftszeichen unterstrichen werden.
In der Stiftungsurkunde wird ausdrücklich verlangt, dass der österreichische Erzherzogshut im Stift Klosterneuburg beim Grab des Hl. Leopold aufbewahrt werden muss. Unter Androhung des Kirchenbanns durfte die Krone nur zu besonderen Anlässen, wie der Erbhuldigung der Stände, aus dem Kloster gebracht werden und dies auch nur für maximal 30 Tage. Durch die Aufbewahrung der Krone in der Nähe des Hl. Leopold sollte, ähnlich wie bei der heiligen Stephanskrone von Ungarn und der Wenzelskrone von Böhmen, die Bedeutung der heiligen "Leopoldskrone" von Österreich als absolutes Herrschaftszeichen unterstrichen werden.
Click to open this image within the album!